Im Holtkamp 20, 47167 Duisburg
(Auf dem alten Güterbahnhof)

0203 - 59 84 79

Jetzt anrufen

Rufen Sie uns an, schreiben eine E-Mail oder kommen vorbei:
Mo-Fr 9:00 - 17:00 Uhr
Sa 9:00 - 13:00 Uhr

Abmeldung / Verwertungsnachweis nach §15 der Altfahrzeugverordnung

Autoverwertung Vester bei einer Werbeaktion zur Abwrackprämie: Fahrzeug im Schrottcontainer
Sollte Ihr Fahrzeug noch behördlich zugelassen, also angemeldet sein, bieten wir die Möglichkeit, durch unseren Abmeldeservice eine amtliche Stilllegung (auch mit Verwertungsnachweis) durchzuführen. Sie sparen dadurch Weg und Zeit ein.
Der Verwertungsnachweis nach §15 der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) darf nur von einem zertifizierten Autoverwertungsbetrieb, wie wir es auch sind, erstellt werden. Er ermöglicht es Ihnen, sich bei Ihrem Autohaus eine (eventuell) bereitgestellte Umweltprämie / Abwrackprämie zu sichern oder den Behörden Nachweis über den Verbleib des KFZ zu liefern.
Überdies hinaus ist er ein Frachtpapier für die weitere Bearbeitung des Autowracks auf dem Weg von unserem Autorecyclingbetrieb zum Schmelzofen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich den Ablauf der Abmeldung für Ihr Auto erläutern.