Im Holtkamp 20, 47167 Duisburg(Auf dem alten Güterbahnhof)
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Abmeldung / Verwertungsnachweis nach §15 der Altfahrzeugverordnung
Der Verwertungsnachweis nach §15 der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) darf nur von einem zertifizierten Autoverwertungsbetrieb, wie wir es auch sind, erstellt werden. Er ermöglicht es Ihnen, sich bei Ihrem Autohaus eine (eventuell) bereitgestellte Umweltprämie / Abwrackprämie zu sichern oder den Behörden Nachweis über den Verbleib des KFZ zu liefern.
Überdies hinaus ist er ein Frachtpapier für die weitere Bearbeitung des Autowracks auf dem Weg von unserem Autorecyclingbetrieb zum Schmelzofen.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich den Ablauf der Abmeldung für Ihr Auto erläutern.